Stiftungsrat
Der Stiftungsrat des LIB überwacht gemäß der aktuell geltenden Satzung die Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Stiftungstätigkeit. Er hat ein umfassendes Informationsrecht.
Der Stiftungsrat besteht gemäß § 6 Absatz 1 des LIB-Stiftungsgesetzes aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen, der Freien und Hansestadt Hamburg, des Bundes, der Universität Bonn und der Universität Hamburg.
Dem Stiftungsrat gehören darüber hinaus bis zu sechs weitere Personen an. Sie werden von dem für Forschung zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen im Einvernehmen mit der für Forschung zuständigen Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg und dem für Forschung zuständigen Ministerium des Bundes berufen. Diese Personen sollen in besonderer Weise geeignet sein, die Aufgaben des Stiftungsrats zu unterstützen. Bei ihrer Berufung ist das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. November 1999 (GV. NRW. S. 590) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten.
Vorsitzender des Stiftungsrats
Dr. Michael H. Wappelhorst, Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen